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   LG Berlin, 14.03.1991 - 51 T 171/90   

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LG Berlin, 14.03.1991 - 51 T 171/90 (https://dejure.org/1991,9063)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.03.1991 - 51 T 171/90 (https://dejure.org/1991,9063)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. März 1991 - 51 T 171/90 (https://dejure.org/1991,9063)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1152
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 56/03

    Nachweis für öffentliche Zustellung

    Zum Teil wird es für den Normalfall als ausreichend angesehen, wenn Nachforschungen beim Einwohnermeldeamt und dem Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes ergebnislos verlaufen sind (OLG Naumburg NJW-RR 2001, 1148, 1149; LG Berlin NJW-RR 1991, 1152; Stein/Jonas/Roth, ZPO 21. Aufl. § 203 Rdn. 6; Thomas/ Putzo, ZPO 24. Aufl. § 185 n.F. Rdn. 7).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1999 - 5 W 4/99

    Darlegungslast des Antragstellers für Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

    Das reichte nicht aus, vielmehr mußte die Klägerin an der letzten bekannten Anschrift weitere Nachforschungen anstellen, etwa ob einem Vermieter, ehemaligen Mitbewohnern oder Nachbarn Kenntnisse über einen Verbleib von Herrn Bennecke zur Verfügung stehen (OLG Stuttgart Die Justiz 1968, 486; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; MünchKommZPO-v. Feldmann, 1992, § 203 ZPO Rn. 8; Zöller/Geimer, 21. Aufl. 1999, § 203 ZPO Rn. 2; Musielak/Wolst, 1999, § 203 ZPO Rn. 2; Zimmermann, 5. Aufl. 1998, § 203 ZPO Rn. 1; Fischer, Die öffentliche Zustellung im Zivilprozeß, ZZP 107 (1992), 163, 167; a.A. LG Berlin NJW-RR 1991, 1152; Stein/Jonas/Roth, 21. Aufl. 1994, § 203 ZPO Rn. 6).
  • OLG Naumburg, 23.06.1999 - 6 W 31/99

    Pflicht zur Ermittlung der Gegenpartei

    In der Regel reicht es aus, wenn Nachforschungen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt und der zuletzt zuständigen Postdienststelle ergebnislos verlaufen sind und Zustellungen mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgelangen (vgl. BGH VersR 1987, 986 , LG Berlin NJW-RR 1991, 1152, Stein/Jonas/Roth, ZPO 21. Aufl., § 203 Rn. 6, Thomas/Putzo, ZPO 21. Aufl. § 204 Rn. 6).
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